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Jürgen Tobertge
Jürgen Tobertge
// begann 1978 sein Studium der Wirtschaftswissenschaften und Jura Was muss der Arbeitgeber beachten?Mini Jobs - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge
Ein sogenannter Mini-Job liegt bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung vor. Der zu erwartende monatliche Arbeitslohn darf seit dem 1. Januar 2014 monatlich 450,00 Euro und jährlich 5.400,00 Euro nicht überschreiten, ohne dass der Arbeitnehmer Abgaben zu tragen hat, sofern sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.
Abschreibungen bei PC und ZubehörAbsetzen – aber richtig! - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge
Computer und das entsprechende Zubehör wie Tastatur, Maus und Monitor sind bewegliche Wirtschaftsgüter, die soweit sie betrieblich oder beruflich genutzt werden, steuerlich abzugsfähig sind. Bewegliche Wirtschaftsgüter werden, sofern sich die Nutzung erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, über die gewöhnliche Nutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben.
InvestitionsabzugsbetragNachweise erforderlich - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge
Unternehmer können für geplante Anschaffungen von beweglichen Wirtschaftsgütern einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der Anschaffungsoder Herstellungskosten steuerstundend bilden. Dies setzt voraus, dass der Betrieb bestimmte Größenklassen einhält und der Unternehmer die Investition voraussichtlich innerhalb der folgenden drei Wirtschaftsjahre tätigt. Bei Unternehmen in der Gründungsphase war bisher nicht abschließend geklärt,...
VerzögerungsgeldStrafmaßnahmen vorbeugen - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge
Das Verzögerungsgeld ist ein Sanktionsmittel der Finanzverwaltung, das bei der steuerlichen Außenprüfung von Bedeutung ist. Es kann insbesondere dann verhängt werden, wenn der Steuerpflichtige im Zuge einer steuerlichen Außenprüfung seinen Mitwirkungspflichten nicht in angemessener Weise nachkommt. Die Höhe des Verzögerungsgeldes kann durch die Finanzverwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen 2.500 Euro und 250.000 Euro festgesetzt...
Umsatzsteuer bei Aufwandsentschädigungenvon Dr. Jörg Schade, Jürgen TobertgeDer EhearbeitsvertragEin zulässiges Instrument zur Minderung der Steuern - von Dr. Jörg Schade, Jürgen Tobertge
Für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen – auch zwischen nahen Angehörigen – ist es sinnvoll einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, wie er zwischen fremden Dritten üblich ist. Damit kann das Bestehen des Arbeitsverhältnisses leichter nachgewiesen werden. Für die steuerliche Anerkennung ist erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis ernstlich gewollt sowie klar und eindeutig vereinbart ist und inhaltlich Verträgen...
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