Schnelldesinfektion nicht gleich Sprühdesinfektion
Flächen korrekt desinfizieren
Die Schnelldesinfektion zählt zusammen mit der Scheuer-Wischdesinfektion zur
Flächendesinfektion und ist eine der am häufigsten angewandten Desinfektionsmethoden
in der tierärztlichen Praxis. Die Verwendung von Alkoholen wird in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Nicole Wenzel klärt im Folgenden auf.
Die Schnelldesinfektion wird in der Tierarztpraxis typischerweise als Sprühdesinfektion zur Desinfektion des Behandlungs- bzw. Untersuchungstisches eingesetzt und dient durch die Elimination pathogener Keime der schnellen Unterbrechung der Infektionskette, wodurch sowohl Personal, Patienten als auch Patientenbesitzer vor Infektionen geschützt werden sollen. Die Anwendung alkoholischer Sprühdesinfektionen wird jedoch durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe bzw. BG-Regeln deutlich beschränkt. Im Sinne des Arbeitsschutzes verbieten diese die Anwendung alkoholischer Sprühdesinfektionen unter dem Aspekt der Aerosolbildung mit dem Risiko einer Wirkstoffinhalation sowie erhöhter Explosionsgefahr. Lediglich die Verwendung zur Desinfektion schwer zugänglicher Stellen ist hier zulässig.
Alternativ zur Sprühdesinfektion können oder vielmehr müssten getränkte Tücher, die als Fertigprodukte im Handel erhältlich sind, verwendet werden. In der Humanmedizin kommen spezielle Spendersysteme zum Einsatz, bei denen Tücherrollen mit einem Desinfektionsmittel der Wahl getränkt werden können. Wichtig ist hierbei, dass das Desinfektionsmittel nicht mit den Tüchern reagiert und beispielsweise der Wirkstoff an das Tuch bindet und daher nicht mehr in ausreichender Menge abgegeben werden kann. Ebenso darf bei längerer Standzeit keine Verkeimung der Tücher auftreten und es so zu einer Verminderung der Wirksamkeit oder sogar einer Keimverschleppung kommen. Normalerweise klären die Hersteller mit entsprechenden Stabilitätsprüfungen, ob die getränkten Tücher keimfrei bleiben, eine ausreichende Menge Desinfektionslösung freisetzen und über welchen Zeitraum getränkte Tücher gelagert werden können, ohne dass daraus eine negativen Beeinflussung der Produktqualität, insbesondere im Hinblick auf mikrobiologische Erfordernisse, resultiert.
Ein Fehler, der bei der Durchführung der Schnelldesinfektion häufig in Tierarztpraxen beobachtet werden kann, ist das Trockenwischen der zuvor benetzten Fläche. Vielmehr sollte hierbei das Desinfektionsmittel selbsttätig abtrocknen und dabei seine Wirkung entfalten. Entfernt man das Desinfektionsmittel durch ein Abtrocknen der Fläche vor Ablauf der erforderlichen Einwirkzeit, kann keine ausreichende Keimreduktion erreicht werden. Im Rahmen der neuen Biozidrichtlinie wird die Verwendung von Alkoholen, die klassischerweise für die Schnelldesinfektion eingesetzt werden, für die Hygiene im Veterinärbereich nicht mehr erlaubt sein.
In Zukunft werden also für die Schnelldesinfektion in tierärztlichen Praxen und Kliniken andere Wirkstoffe, wie z.B. Oxidationsmittel oder quartäre Ammoniumverbindungen anstelle von Alkoholen eingesetzt werden müssen.
Nicole Wenzel@schumacher-online.de
Foto: © Stockphoto4u, istockphoto.com
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