Tierärzte & Kliniken
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Frank Richter
Frank Richter
// ist Rechtsanwalt und als erfahrener Reiter und ehemaliger Reitvereinvorstand interessiert, sowie fach- und sachkundig im Bereich des Vereinsrechts und des Tierrechts Datenschutz im ZuchtvereinBasics und besondere Anforderungen - von Frank Richter
Der folgende Beitrag beleuchtet schlaglichtartig ein paar Probleme des Datenschutzes im Zuchtverein, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Auf das vom baden-württembergischen Landesdaten-schutzbeauftragten verfasste Markblatt „Datenschutz im Verein“ wird verwiesen, auch wenn nicht in allen Punkten Einigkeit unter den Juristen über die dort getroffenen Aussagen besteht, da eine gerichtliche Klärung noch aussteht.
Abmahnfalle auch für TierärzteImpressumspflichten - von Frank Richter
Nahezu jeder Selbstständige bewirbt seine Tätigkeit heutzutage im Internet. Altbekannt ist, dass im Telemediengesetz „Allgemeine Informationspflichten“ eines Diensteanbieters geregelt werden. Nach § 5 TMG haben Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien dort aufgezählte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Augen auf beim Tierkaufvon Frank Richter
Welche Bedeutung hat eigentlich die Angabe „Krankheiten lt. Vorbesitzer: Nein“ beim Tierkauf? Un welche Rolle spielt dabei das Urteil des BGH vom 12. März 2008 – VIII ZR 253/05 –, mit dem der BGH seine Rechtsprechung zur Haftung für Unfallfahrzeuge fortentwickelt hat? RA Frank Richter zeigt, dass dieses Urteil sicherlich auch im Tierkaufrecht Beachtung finden wird.
Amtsveterinär und Kontrollevon Frank Richter
Tierschutz ist schön und gut, aber wie soll er in der Praxis umgesetzt werden? Ein Instrument ist das Kontrollrecht des Amtstierarztes. Dieses ist in § 16 TierSchG geregelt. Allerdings warf diese Vorschrift lange Probleme auf, wie sie zu verstehen sei. RA Frank Richter stellt die Rechtsprechung dar, durch die diese Probleme nun gelöst werden.
Tierarzt muss zahlenAnkaufsuntersuchung wider besseres Wissen: - von Frank Richter
Das Landgericht Offenburg hatte mit Urteil vom 15.01.2010 über eine misslungene Ankaufsuntersuchung (AKU) zu entscheiden. Der Tierarzt hatte das Pferd untersucht, aber sein Vorwissen verschwiegen und falsche Schlussfolgerungen gezogen. RA Frank Richter über die AKU, die der Information des Käufers über den Gesundheitszustand des Tieres zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Ablieferung dient.
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