HKP-3-2011
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Reiseprophylaxe
ReiseprophylaxeHund oder Katze in den Urlaub mitzunehmen, sollte sich jeder Tier halter von Anfang an gut überlegen, denn es bedarf je nach Reiseziel und Transportart sorgfältiger Vorbereitung. Einreisevorschriften, Gesundheitsprophylaxe und vor allem die optimale Versorgung Ihres Freundes während der Reise sind zu berücksichtigen. Nicht selten kommen Halter mit einer Vielzahl von Fragen vor dem Urlaub zum Tierarzt. Dr. Uwe Streitferdt gibt wichtige Informationen, an was es alles zu denken gilt. Einreisebestimmungen, Impfung gegen Tollwut Grundsätzlich gilt – auch bei Reisen innerhalb der EU – eine Impfvorschrift gegen Tollwut für Hund und Katze. Auch die Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip ist ab Juli 2011 vorgeschrieben. Manche Länder akzeptieren als Übergangslösung auch eine lesbare Tätowierung zur eindeutigen Identifikation Ihres Lieblings. Die Tollwutimpfung muss in der Regel mindestens 30 Tage zurückliegen und gilt je nach Angabe des Impfstoffherstellers, die durch den Eintrag des Impftierarztes im EU-Impfpass festgehalten ist, normalerweise drei Jahre (bisherige Ausnahme: Russland und USA nur ein Jahr). Seit Juli 2006 ist EU-weit und auch für das übrige Ausland ein EU-einheitlicher Impfpass vorgeschrieben (Heimtierausweis). Sonderregelungen gibt es für England, Irland, Nordirland, Malta, Zypern, Norwegen und Schweden, die außer der Impfung gegen Tollwut auch noch einen Nachweis der Wirksamkeit durch einen Tollwut-Titer verlangen: Durch eine Blutuntersuchung einen Monat (Schweden vier Monate) nach der Impfung muss ein Tollwutantikörperwert von mindestens 0,5 iU/ml vorliegen. Die zusätzliche Wartezeit nach der Blutentnahme beträgt sechs Monate. Nach einmaliger Titerbestimmung genügt die rechtzeitige Nachimpfung innerhalb von drei Jahren (je nach Angabe des Herstellers). Reise bzw. Umzug mit Hund oder Katze in diese Länder sollten Sie mindestens ein halbes Jahr vorplanen. Weitere Einreisebestimmungen Manche Länder verlangen zusätzlich zur Tollwutimpfung die Impfung gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose. Ebenso wird manchmal ferner ein Gesundheitszeugnis, zum Teil sogar vom Amtstierarzt ausgestellt, gefordert. Obendrein gilt für England, Irland, Nordirland, Malta, Zypern, Norwegen und Schweden die Pflicht zur kurzfristigen Entwurmung gegen Echinokokken (Bandwürmer) binnen 24 – 48 h vor der Reise und die Bekämpfung von Zecken mit einem dafür geeigneten Insektizid (Spot-on). All diese Maßnahmen – Impfungen, Tollwut-Titeruntersuchung, Gesundheitszeugnis, Entwurmung und Zeckenbekämpfung – sind in den dafür vorgesehenen Rubriken im Heimtierausweis zu dokumentieren. Kurioserweise sind diese Bestimmungen nicht nur für Hund und Katze, sondern auch für Frettchen, eine domestizierte Form von Mardern vorgesehen. Leinenzwang In vielen Urlaubsländern ist das Mitführen von Leine und Maulkorb vorgeschrieben (z. B. Österreich, Italien und andere). In manchen herrscht sogar Leinen- und Maulkorbpflicht, also ständiges Tragen des Maulkorbes (z. B. Portugal). Dort darf ein Hund nicht mit ins Restaurant geschweige denn an Stränden oder in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden. Selbst das Mitnehmen im Taxi ist oft untersagt. Auch in den meisten Hotels sind Hunde unerwünscht. Einfuhr von Kampfhunderassen Für die meisten Länder in Europa inklusive einzelne deutsche Bundesländer, die zum Teil sehr unterschiedliche Bestimmungen dafür haben, gibt es nicht nur Zuchtverbote, sondern auch Einfuhrverbote von Kampfhunderassen. Betroffene Rassen und deren Mischlinge am Beispiel von Dänemark: Pitbull, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak und Sarplaninac. Diese Beispiele zeigen, wie unterschiedlich und durch den ständigen Wechsel der Bestimmungen unzuverlässig Angaben über Einreisebestimmungen sind. Selbst Auskünfte beim zuständigen Veterinäramt sind nicht immer zuverlässig. Am sichersten hat man meist damit Erfolg, vor allem bei ausgefallenen Reisezielen, sich beim zuständigen Konsulat zu erkundigen. Vorbeuge gegen tropische Krankheiten
Durch den zunehmenden Tourismus in südlichere Länder hat sich ein weiteres Risiko von malariaähnlichen Erkrankungen durch Blutparasiten, die durch Stechmücken oder Zecken übertragen werden, ergeben. Es handelt sich dabei vor allem um die Leishmaniose, Diorofilariose (Herzwurmkrankheit), Babesiose und Ehrlichiose. In geringerem Maß spielen auch Hepatozonoose und Anaplasmose eine Rolle. Gegen die Herzwurmkrankheit (Diorofilariose) hilft eine vorbeugende Tablettenkur, die gegen eine mögliche Ansteckung für 4 Wochen vorhält, wobei die erste Tablette zur Prophylaxe mindestens eine Woche vor der Reise (Vorlauf) gegeben werden muss. Eine zweite Tablette vier Wochen nach der ersten ist bei jedem Urlaub, der länger als eine Woche dauert, nötig, da zum Schutz gegen die Herzwürmer ein 2-wöchiger Nachlauf der Wirkung notwendig ist. Präparate dafür: Gegen Babesiose, Ehrlichiose und Leishmaniose wird vorzugsweise ein Spot-on verwendet. Eine vorbeugende Spritze (mit Imidocarb) gegen diese Krankheiten wäre für das Tier sehr schmerzhaft und führt zu erheblichen Unterhautreaktionen mit Knotenbildungen (Tumoren, Fibrosarkomen). Daher ist man dazu übergegangen, eher mit einem geeigneten Spot-on die übertragenden Zecken – im Fall von Leishmaniose Mücken – zu bekämpfen. Nur die Herzwurmkrankheit sollte weiterhin durch die oben erwähnte Tablettengabe vorbeugend bekämpft werden, da das Infektionsrisiko viel zu groß ist und im Fall der großen (Makrofilarien) in der rechten Herzkammer kaum behandelt werden kann. In vielen betroffenen Ländern werden Hunde schon seit Jahren durch monatliche Tablettengaben gegen den Herzwurm geschützt (südliche USA). Auf den Kanaren kommt die Herzwurmkrankheit bei 60 % der im Süden der Inseln wildlebenden und damit ungeschützten Hunde vor. Alle diese so genannten tropischen Krankheiten sind nach der Infektion nur im Anfangsstadium erfolgreich therapierbar, neigen eher zum chronischen Verlauf und führen im Endstadium zu schweren Organschäden und letztlich – auch bei lebenslanger Therapie – zum Tod. Durch den zunehmenden Klimawandel erstreckt sich das Verbreitungsgebiet der Erreger inzwischen über ganz Süd- und Mitteleuropa und erhöht dadurch das Risiko einer Ansteckung an einer dieser Krankheiten selbst in unseren Breiten. Deshalb ist eine Vorbeugung mit Spot-on zur Bekämpfung der Überträgerinsekten auch für alle deutschen Bundesländer zu empfehlen. |
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