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Prof. Dr. Katrin Hartmann
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Core-Vakzinen
Core-VakzinenAktuelle Impfempfehlungen für die Praxis beim HundNoch vor ungefähr zehn Jahren wurde bei erwachsenen Hunden standardmäßig eine jährliche Wiederholungsimpfung durchgeführt. In den letzten Jahren wird jedoch immer heftiger diskutiert, ob unsere Haustiere, darunter Hunde, zu häufig geimpft werden. Prof. Dr. Katrin Hartmann und Dr. Bianca Stützer geben im ersten Teil ihres Beitrags Empfehlungen für die Praxis und richten dabei den Fokus auf Core-Vakzinen beim Hund.
Impfungen sind unerlässlich, um vor vielen Infektionskrankheiten bei Hunden vorzubeugen. Durch die inzwischen in Deutschland bei Hunden weit verbreiteten Impfungen ist es in den letzten Jahrzehnten gelungen, die Ausbreitung wichtiger Infektionskrankheiten wie Parvovirose oder Staupe drastisch einzudämmen. Aber Impfungen können auch Nebenwirkungen haben. Als akute Nebenwirkungen einer Impfung sind leichtes Fieber und Lethargie oder allergische Reaktionen beschrieben. Eine kürzlich durchgeführte Pharmakovigilanz-Studie in Großbritannien zeigte eine relativ geringe Prävalenz von Impfreaktionen bei Hunden von 18,5 Fällen unter 100,000 Impfdosen. Dagegen geht man in den USA von 300 bis 500 Fällen pro 100,000 geimpfter Hunde aus. Seit ein paar Jahren wird auch vermutet, dass die bei Hunden immer häufiger auftretenden Autoimmunerkrankungen, wie immun-mediierte Thrombozytopenie (ITP) und autoimmunhämolytische Anämie (AIHA), Folgen einer zu exzessiven Impfung sind. So sind viele Hunde mit ITP drei bis vier Wochen vor Ausbruch der Autoimmunkrankheit mit einem Lebendimpfstoff immunisiert worden. Individuelles Impfprogramm Die jährliche Gesundheitsberatung mit Impfgespräch dient der Ermittlung eines individuellen Impfprogramms. Man unterscheidet Core-Vakzinen und Non-Core-Vakzinen. Gegen die Erreger der Core-Vakzinen muss jedes Tier zu jeder Zeit geschützt sein (was nicht zwangsläufig heißt, dass es geimpft sein muss; es kann auch z. B. nach überstandener Krankheit einen Schutz haben). Gegen die Erreger der Non-Core-Vakzinen sollten nur manche Tiere unter bestimmten Bedingungen geschützt werden – entsprechend ihrer Lebensbedingungen, ihrem Alter und anderen Faktoren. Welcher Hund gegen welche Erreger geimpft wird, muss daher in einem individuellen Impfgespräch mit dem Besitzer im Rahmen der jährlichen Gesundheitsvorsorge geklärt werden. Für die meisten Vakzinen besteht eine sinnvolle und vollständige Grundimmunisierung aus mindestens zwei Impfungen nach der zwölften Lebenswoche im Abstand von drei bis vier Wochen mit nachfolgender Abschlussimpfung nach einem Jahr. Diese Grundimmunisierung ist Voraussetzung für einen optimalen Schutz des Einzeltieres. Liegen bei der Grundimmunisierung zwei Impfungen mehr als fünf Wochen auseinander, sollte die Grundimmunisierung wiederholt werden. Nach ausreichender Grundimmunisierung müssen die Core-Vakzinen (viraler Erreger) nur noch (höchstens) alle drei oder vier Jahre geimpft werden. Da bei einer Impfung Nebenwirkungen auftreten können, muss in jedem Fall immer das Risiko, an einer Infektionskrankheit zu erkranken, dem Risiko, an den Nebenwirkungen einer Impfung zu erkranken, gegenübergestellt und abgewogen werden. Fakt ist, dass Infektionskrankheiten bei Hunden nach wie vor weit verbreitet sind und daher ein ausreichender Impfschutz unbedingt erforderlich ist. Der einzige Schutz gegen die Parvovirose ist beispielsweise eine regelmäßige Impfung. Wichtig ist es daher, zu impfen, wenn es nötig ist, aber auch nur dann. Core-Vakzinen beim Hund Zu den Core-Komponenten beim Hund zählen das Parvovirus, das Staupevirus und das Tollwut virus. Im Gegensatz zur Katze, die sowohl durch feline als auch durch canine Parvo viren erkranken kann, infizieren sich Hunde nur mit caninen Parvoviren. Besonders wichtig bei der Impfung gegen Par vovirose ist eine ausreichende Grundimmunisierung. Normalerweise findet die erste Impfung der Grundimmunisierung gegen Parvovirose im Alter von acht Wochen statt, danach wird in einem Abstand von drei bis vier Wochen geimpft, bis der Hund die 16. Lebenswoche erreicht hat. Dies ist wichtig, um den Zeitraum zu überbrücken, in dem bei manchen Welpen noch maternale Antikörper vorhanden sind, bei anderen dagegen schon nicht mehr. Bei unklarem Impfstatus des Muttertieres oder hohem Infektionsdruck wird eine erste Impfung bereits in der sechsten Lebenswoche empfohlen, danach ebenfalls alle drei bis vier Wochen, bis der Hund 16 Wochen alt ist. Den Abschluss der Grundimmunisierung bildet in jedem Fall eine Impfung nach einem Jahr. Nur so ist ein ausreichender Impfschutz gewährleistet. Danach sind längere Intervalle ausreichend. Für diese Wiederholungsimpfungen werden von den verschiedenen Kommissionen unterschiedliche Abstände angegeben. Nach Meinung der Medizinischen Kleintierklinik München sind bei allen richtig grundimmunisierten Hunden Intervalle von drei oder vier Jahren vollkommen ausreichend. In Deutschland ist mittlerweile ein Kombinationsimpfstoff mit Vier-Jahreszulassung gegen Parvovirose, Staupe und Hepatitis contagiosa canis (SHP) auf dem Markt. Die Impfung gegen Staupeviren ist ebenfalls eine Core-Vakzine. In Deutschland herrscht vor allem ein Infektionsdruck durch Importe von ungeimpften Hunden aus dem östlichen Ausland. Sowohl im Hinblick auf die Grundimmunisierung als auch bezüglich der Wiederholungsimpfungen gelten dieselben Empfehlungen wie bei der Impfung gegen Parvovirose. Die Tollwutimpfung ist die einzige Impfung in Deutschland (und Europa), die gesetzlich vorgeschrieben ist und entsprechend genau nach den Herstellerangaben geimpft werden muss. Laut Tollwutverordnung (2005) ist eine Tollwutimpfung dann gültig, wenn sie im Falle der Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten (nicht 12 Wochen) mindestens 21 Tage nach der ersten Impfung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. In Deutschland gibt es derzeit Impfstoffe mit einer Zulassung zwischen einem Jahr und vier Jahren. Generell sind Impfstoffe mit länger zugelassenen Intervallen vorzuziehen, um Nebenwirkungen zu vermeiden. Das Überschreiten der Fristen, selbst um wenige Tage, kann im Reiseverkehr Quarantänemaßnahmen mit sich bringen. Eine zweite Tollwutimpfung nach drei bis vier Wochen geht über die gesetzlichen An forderungen hinaus, ist aber teilweise aus immunologischen Aspekten sinnvoll, beispielsweise dann, wenn für eine Auslandsreise ein Tollwuttiter bestimmt werden muss. Die Länder der Europäischen Union fordern einen gültigen Tollwuttiter für die Einreise/Rückreise aus so genannten nicht gelisteten Drittländern (z. B. Türkei). Eine einmalig erfolgte Tollwut-Titer-Bestimmung (> 0,5 I. E./ml) verliert ihre Gültigkeit nicht, solange der Hund danach gemäß der Herstellerangabe geimpft wird. Bei Überschreitung, auch bei nur einem Tag, muss die Titerbestimmung erneut erfolgen. Literatur bei den Autorinnen |
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