Gehaltsoptimierung in der Tierarztpraxis
Gehaltsoptimierung in der TierarztpraxisWie schon in der letzten Ausgabe der hundkatzepferd beschrieben, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Gehalt für Mitarbeiter zu optimieren, um deren Zufriedenheit und damit deren motivierte Arbeitsweise zu erhöhen. Neben steuerfreien Zuwendungen, Aufmerksamkeiten, Fehlgeldentschädigung und anderen steuerbefreiten Leistungen werden in diesem Folge artikel fünf weitere Arten der unentgeltlichen Gehaltserhöhung vorgestellt. Typische Arbeitsbekleidung Auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung typischer Arbeitskleidung, die den Mitarbeitern durch den Chef überlassen wird, ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Weiterbildung Die Gewährung beruflicher Fort –und Weiterbildungsmaßnahmen stellt für die Mitarbeiter kein Arbeitsentgelt dar, wenn das betriebliche Interesse des Arbeitgebers überwiegt. Davon kann man ausgehen, wenn die Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter in der Praxis erhöht werden soll. Sach- oder Barleistungen zur Kinderbetreuung
Weiterhin begünstigt sind Sach- oder Barleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder Kindertagesstätten. Gerade in Zeiten steigender Beiträge für die Kinderbetreuung – aufgrund der klammen Haushalte in den Kommunen bzw. anderer Trägereinrichtungen – wird diese Art der Unterstützung sicherlich besonders gern angenommen. Vorteile des Arbeitnehmers: PC, Telefon, Internet
Steuerfrei sind auch die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung betrieblicher Personalcomputer, Telekommunikationsgeräte sowie eines betrieblichen Internetanschlusses. Entscheidend ist, dass die Geräte bzw. der Internetanschluss dem Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zur Nutzung überlassen werden. Unerheblich ist, in welchem Verhältnis die berufliche zur privaten Nutzung steht. Unerheblich ist auch, ob es sich um gekaufte oder geleaste Geräte handelt und wie hoch die Zuwendungen sind. Ebenso kommt es nicht darauf an, ob die Vorteile zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Herabsetzung von Arbeitslohn erbracht werden. Aufzeichnungen über den Umfang der Privatgespräche sind ebenfalls nicht erforderlich. Umzugskostenvergütung Umzugskostenvergütungen des Arbeitgebers sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Umzug beruflich bedingt ist. Statt der tatsächlichen Umzugskosten kann hierfür auch ein Pauschbetrag berücksichtigt werden (für Ledige z.B. 640 Euro). Achtung: Ein beruflich veranlasster Umzug liegt unter anderem dann vor, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stark verkürzt wird (arbeitstäglich ca. 1 Stunde). Betriebliche Gesundheitsförderung
Last but not least sind noch die seit 2009 geltenden steuerlichen Befreiungsvorschriften zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu nennen. Die Steuerbefreiung ist auf einen jährlichen Höchstbetrag von 500 Euro begrenzt. Sie umfasst sowohl Barzuschüsse als auch Sachleistungen des Arbeitgebers. |
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