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Überschlägige Nachkalkulation
Überschlägige Nachkalkulation
Habe ich mit der gerade durchgeführten Behandlung Geld verdient oder ist das Ganze für mich ein Verlustgeschäft? Eine bohrende Frage, die sich leicht anhand einer vereinfachten Kalkulation beantworten lässt. Ziel: Kenntnis der Kosten pro Stunde oder Minute für die am Tier verbrachte Zeit. Denn nur diese wird weiterberechnet. Daran wird deutlich, dass auch unproduktive Zeiten in die Kalkulation einfließen sollten, denn diese müssen in der produktiven Zeit mitverdient werden. Das hier dargestellte Vorgehen eignet sich dabei für alle Praxisformen. Als Beispiel dient eine Kleintiereinzelpraxis mit zwei in Vollzeit tätigen Tierärzten, von denen einer der Praxisinhaber ist.
Gesamtkosten
Die Kosten einer Praxisstunde (Verrechnungsstundensatz) ergeben sich als zu verrechneten Kosten/verrechenbare Stunden Die Gesamtkosten aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) des Steuerberaters sind um die Kosten für abgegebene Medikamente und Verbrauchs - materialien zu korrigieren, da diese bei der Behandlung gesondert in Rechnung gestellt werden. Weiterer Korrekturbedarf kann durch einmalige Vorgänge gegeben sein, die sich in den Kosten niedergeschlagen haben. Ebenfalls herauszurechnen ist die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer. Bei den Gesamtkosten der BWA findet der Praxisinhaber bislang keine Berücksichtigung. Er lebt üblicherweise vom Gewinn, d.h., dieser Gewinn muss bei den Behandlungen mitverdient werden. Deshalb ergeben sich die zu verrechnenden Kosten aus der Summe der Gesamtkosten der BWA zuzüglich eines kalkulatorischen Unternehmerlohns.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird individuell festgelegt und ist Ausdruck des Alters und Geschlechts, der Qualifizierung und des Arbeitseinsatzes des Inhabers. Als Basis dient das durchschnittliche Gehalt eines leitenden Angestellten in einer ähnlichen Position und vergleichbaren Unternehmung (Praxis). Er beinhaltet auch einen angemessenen Risikozuschlag für die Übernahme des unternehmerischen Risikos der Selbstständigkeit. Der kalkula torische Unternehmerlohn spiegelt auf diese Weise den gewünschten Gewinn wider. Hier kann auch ein individuell höherer Lebensstandard des Praxisinhabers berücksichtigt werden.
Beispiel
Es ergeben sich in dem vorliegenden Beispiel unter Berücksichtigung eines kalkulatorischen Unternehmerlohns von 80.000,00 Euro zu verrechnende Gesamtkosten in Höhe von 297.800,00. Euro. Bei der Berechnung der verrechenbaren Stunden ist von den Anwesenheitstagen der Tierärzte auszugehen. Dabei können individuelle Urlaubs- und Fortbildungsregelungen sowie bundeslandabhängige Feiertage berücksichtigt werden. Ebenso sind Annahmen über Krankheitstage zu treffen. Multipliziert werden die Anwesenheitstage dann mit der durchschnittlichen Arbeitszeit pro Tag am Tier (beispielsweise 7 Stunden) und ergeben so die verrechenbare Gesamtzeit bzw. die abrechenbaren Stunden je Tierarzt. Diese Größe ist sehr stark von der jeweiligen Praxisform abhängig. So wird üblicherweise in einer Pferdefahrpraxis durch die Fahrzeiten deutlich weniger Zeit am Tier verbracht als in einer Kleintierpraxis. Insgesamt ergeben sich so im Beispiel verrechenbare Stunden von 3.150. Die Kosten einer Praxisstunde belaufen sich also auf 94,54 EUR/Std. Auf die Kosten einer Minute bezogen, ergibt sich ein Wert von 1,58 EUR/min. Bei der durchgeführten Kastration eines Katers und abschließender Gebührenkalkulation in Höhe von 50 Euro kann der behandelnde Tierarzt auf diese Weise überschlägig ermitteln, ob die in Rechnung gestellten Beträge bei seinem Zeitaufwand von 30 min. kostendeckend sind und dadurch wirtschaftlich gearbeitet wurde oder nicht.
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